Psychologische Beratungen die Krankenkasse zahlen?
oder
Wie kann Psychologische Beratung von der Krankenkasse bezahlt werden?
A) Suchen Sie einen Psychotherapeut, der Ihnen schnell einen Termin anbieten kann. Nutzen Sie diesen Link : Therapeutensuche | therapie.de https://www.therapie.de/therapeutensuche/ Alle Telefonate mit Datum und eventuell angebotene Terminvorschlägen sollten Sie aufschreiben.
D) Der Preis für psychologische Beratung von 60 Minuten beträgt 75 Euro*.
E) Sie kriegen von mir eine Empfehlung - ich werde schreiben, warum ich eine psychologische Beratung empfehle und in welchem Zeitumfang.
F) Danach müssen Sie zum Hausarzt gehen, der dann prüfen soll, ob die psychische Erkrankung auch körperliche Beschwerden verursacht. Im Bericht vom Hausarzt befinden sich medizinische Diagnose mit körperlichen und psychischen Beschwerden aber auch alle Medikamente, die der Patient einnimmt.
G) Dann soll der Patient alle seine Unterlagen vom Hausarzt der Krankenversicherung per Post oder per Email senden. Die Krankenversicherung wird sich mit eigenem Fachmann in Verbindung setzen, um den Fall zu prüfen. Die Rückmeldung der Krankenkasse kann mehrere Wochen dauern. Wenn Sie eine kurzfristige Therapie suchen, wird ein Fachmann der Krankenversicherung nicht eingeschaltet. Ihr Antrag bei der Krankenversicherung wird schnell bearbeitet. Nach dem Ärztenverband der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Deutschland 650.000 Anträge gestellt. 96 Prozent der Anträgen werden von der Krankenversicherung bewilligt.
H) Wenn Ihr Antrag bewilligt ist, bezahlen Sie Ihre psychologische Beratung selber. Sie bekommen von mir eine Rechnung, die Sie bei der Krankenversicherung einreichen. Dann wird Ihr Geld von der Krankenversicherung zurück erstattet.
I) Wenn Ihr Antrag abgewiesen wird, können Sie einen Widerspruch einreichen. Manche Krankenversicherungen bewilligen diese Anträge ohne Probleme und manche leider nicht.
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Hinweis!
* Als Selbstzahler kannst du die Kosten für psychologische Beratung, Therapie oder Coaching bei deiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Mehr Informationen zum genauen Vorgehen, erhältst du dazu bei deinem Steuerberater.
* Ein Coaching, das der beruflichen Weiterentwicklung oder der Klärung von beruflichen Themen dient, ist in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Selbstzahler können die Kosten bei ihrer Einkommensteuer einbringen. Bis zu einem bestimmten Betrag greift der Arbeitnehmerfreibetrag, darüberhinaus gehende Rechnungen können als Werbungskosten angegeben werden.
* Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
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Psychologische Online-Beratung, Magister der psychologischen Wissenschaften Sandra Jovanović Miljko Spezialist für Traumapsychologie, Montag-Samstag von 18 bis 19 Uhr www.Psycholog.Bayern E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.